Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters Brautkleider- & Galaball München (im folgenden Brautkleiderball-München genannt) für den Erwerb von Ball-Tickets sowie den Besuch der Brautkleider- & Galaball-Veranstaltung in München.
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für den Verkauf von Eintrittskarten zum Brautkleiderball in München über die Webseite www.brautkleiderball-muenchen.de und per schriftlichem Bestellformular, ferner für den Besuch der damit zusammenhängenden Veranstaltung. Die AGB umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Erwerb, der Lieferung von Eintrittskarten sowie etwaiger Leistungsstörungen. Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestellvorgangs, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese bindend akzeptiert. Die AGB sind im jeweils aktuellen Stand auf der Webseite www.brautkleiderball-muenchen.de abrufbar.
2. Vertragsabschluss
Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe der Bestellmengen und Absendung seiner Adressdaten bzw. Zusenden des schriftlichen Bestellformulars. Brautkleiderball-München nimmt das auf die Erbringung der Veranstaltungsleistung gerichtete Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigung per E-Mail bzw. Post und durch Zusendung der Eintrittskarten dem Kunden gegenüber an. Brautkleiderball-München behält sich jederzeit das Recht vor, den Antrag des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Für alle im Bestelldialog vom Kunden benannten Daten trägt dieser das alleinige Risiko. Etwaige Bestellfehler gehen zu seinen Lasten. Etwaige Bestellfehler sind unverzüglich gegenüber Brautkleiderball-München entweder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Andernfalls erlöschen alle Rechte auf Rückabwicklung des Geschäftes. Im Zweifel trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ihm diese Überprüfung nicht unverzüglich möglich war und er dieses Versäumnis nicht zu vertreten hat.
3. Anwendung des Fernabsatzgesetzes / Kartenrückgabe
Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich von terminierten Freizeitveranstaltungen, wie sie unter www.brautkleiderball-muenchen.de angeboten werden, keine Anwendung. Der Kunde hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Verbindlich bestellte Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.
4. Lieferung
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag dann innerhalb von einer Woche auf das angegebene Konto von Brautkleiderball-München zu überweisen. Die Eintrittskarten und die Rechnung werden dem Kunden umgehend per Post zugesandt, sobald der Rechnungsbetrag diesem Konto gutgeschrieben wurde.
5. Veranstaltungsausfall / Höhere Gewalt
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt; sollten einzelne Veranstaltungsteile aufgrund von organisatorischen Gründen oder sonstiger höherer Gewalt ausfallen, so ergibt sich hieraus keinerlei Erstattungsanspruch.
Sollte die komplette Veranstaltung terminlich verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort verlegt werden müssen, oder kann der Kunde aus persönliche Gründen plötzlich nicht an der Veranstaltung teilnehmen, ergibt sich hieraus ebenfalls keinerlei Erstattungsanspruch; ebenso wenn die Teilnahme an der Veranstaltung durch die Folgen der terminlichen Änderung oder der Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort oder durch unvorhersehbare Ereignisse erschwert wird! Die Eintrittskarten behalten aber in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin und/oder Ersatzveranstaltungsort, verwendet werden, oder auf andere Personen übertragen werden.
Es besteht – außer bei endgültiger Absage der kompletten Veranstaltung - kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes und/ oder Rücknahme der Eintrittskarten. Bei endgültiger Absage der kompletten Veranstaltung besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises. Ein Erstattungsanspruch auf zusätzlich entstandene Kosten wie z.B. bereits gebuchte Anreise- oder Übernachtungsverpflichtungen besteht nicht.
6. Datenschutz
Alle kundenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Brautkleiderball-München ist ausdrücklich ermächtigt, kundenbezogene Daten an natürliche und/oder juristische Personen weiterzugeben, die mit der Abwicklung des Vorverkaufes oder der Veranstaltung betraut sind.
7. Zahlung
Die Zahlung der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich per Überweisung (Vorkasse). Die Eintrittskarten verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum von Brautkleiderball-München. Ein Weiterverkauf an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Brautkleiderball-München behält sich vor, solchen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, denen diese Karte von anderen Personen als Brautkleiderball-München oder deren autorisierten Vorverkaufsstellen zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft wurde.
8. Pflichten des Kunden bei Veranstaltungsbesuch
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen - insbesondere Flaschen und Dosen -, dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Der Kunde muss mit Kontrollen an den Eingängen rechnen, für den Fall der Kontrollverweigerung kann Brautkleiderball-München oder die von ihr beauftragten Personen den Einlass verweigern.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken der Vorführung vor öffentlichem Publikum sind untersagt. Ggf. können Pressevertreter bei Brautkleiderball–München eine Sondergenehmigung beantragen - jeder Missbrauch wird rechtlich geahndet.
Bei Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Karteninhaber einverstanden, dass Foto-, Film und Videoaufnahmen von ihm gemacht und ggf. auch für Veröffentlichungen verwendet werden dürfen.
9. Haftung, Gewährleistung
Brautkleiderball-München haftet für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit im Rahmen des Produkthaftungs-Gesetzes. Im Übrigen haftet Brautkleiderball-München nur bei grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Brautkleiderball-München haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen während der Nutzung des Online-Services auf der Webseite www.brautkleiderball-muenchen.de, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und/oder der Stromversorgung zurückzuführen sind. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der Buchungsmodule unter www.brautkleiderball-muenchen.de nicht gewährleistet werden.
10. Folgend aufgeführte Gäste-Ordnung ist Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingung
Gästeordnung für den Brautkleiderball
1. Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Das Betreten des Veranstaltungsortes ohne gültige Eintrittskarte ist als Erschleichen von Leistung strafbar. Die Eintrittskarte gilt nur für die darauf vermerkte Veranstaltung.
2. Die Eintrittskarten bleiben auch gültig, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird. Eine Kartenrückgabe ist ausgeschlossen.
3. Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Rückzahlungsanspruch, es sei denn, bis zum Abbruch ist kein in das Gewicht fallender Teil der Veranstaltung abgelaufen. Steht dem Inhaber ein Teilanspruch zu, bestimmt Brautkleiderball-München den Anteil nach eigenem Ermessen.
4. Falls Sie den Veranstaltungsort vorübergehend verlassen, müssen Sie sich an der Kontrollstelle eine Kontrollkarte aushändigen lassen. Nur Eintrittskarte und Kontrollkarte berechtigen zum wiederholten Betreten des Veranstaltungsortes.
5. Offenes Feuer, das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern sind strikt verboten. Sie gefährden ansonsten in hohem Maße andere Ballgäste, Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsort und nicht zuletzt sich selbst.
6. Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit zum Veranstaltungsort gebracht werden.
7. Haftung
Brautkleiderball-München übernimmt keine Haftung für Personen und Sachschäden unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder gesetzliche Regelungen beruhen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen. Insbesondere übernimmt Brautkleiderball-München keine Haftung für Hörschäden gleich welcher Art. Der Inhaber eventueller Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Brautkleiderball-München verpflichtet sich diese Ansprüche nicht geltend zu machen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen.
8. Kleiderordnung
Die Kleiderordnung stellt einen wichtigen Teil dieses Balles dar und trägt so zu einer einzigartigen Ballatmosphäre bei.
Damen:
Brautkleider und Trachtenbrautkleider aller Art und Farbe; lange, elegante Ballkleider
Nicht erwünscht: „das kleine Schwarze“, Cocktailkleider, Hosenanzüge, Kostüme, etc.
Herren:
Anzug, Smoking, Spencer, Frack, Gardeuniform, Trachtenanzug etc.
Nicht erlaubt: alles „unfestliche“ wie Freizeitkleidung, Jeans, Pullover, etc.
Sollte die Kleiderordnung nicht befolgt werden, behält sich Brautkleiderball-München vor, dem Gast den Zutritt zu verweigern. Der Eintrittspreis kann in diesem Falle nicht zurückerstattet werden.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge sind gemäß § 312 Abs. 3 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch auf den Erwerb von Eintrittskarten nicht anwendbar. Die Anwendung von UN Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist München, bzw. der Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist München.
